Die enge Zusammenarbeit von Staat und privaten Unternehmen und das Lernen im betrieblichen Alltag sind zwei wichtige Merkmale des dualen Berufsbildungssystems in Deutschland. Die qualifizierende Aus- und Weiterbildung von Facharbeitskräften in einem breiten Spektrum von Berufen bildet eine wesentliche Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die institutionalisierte Abstimmung zwischen Staat, Unternehmen und Arbeitnehmervertretern führen zu einer Ausrichtung der Berufsbildung an den aktuellen Bedarfen des Arbeitsmarktes und einer im internationalen Vergleich niedrigen Jugendarbeitslosigkeit. Das hohe Ansehen der Berufsbildung „Made in Germany“ ist Anlass für zahlreiche Regierungen und Institutionen, sich in Deutschland ein eigenes Bild von der Funktionsweise des dualen Systems zu machen, und auch die Nachfrage nach Weiterbildungen der Akteure vor Ort ist ungebrochen groß.
Die duale Berufsausbildung steht für ein System der beruflichen Erstausbildung im Übergang von der Schule ins Berufsleben, bei dem die jungen Menschen in einem Zeitraum von 2 bis zu 3,5 Jahren in einem Betrieb praktisch ausgebildet werden, während ihnen parallel dazu in staatlichen Berufsschulen die für die Ausübung des Berufs erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen vermittelt werden. Die duale Berufsausbildung ist in Deutschland seit 1969 einheitlich geregelt. Die gesetzliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das die Akteure der dualen Berufsbildung und ihre Aufgaben beschreibt und die Kernelemente einer dualen Berufsausbildung regelt. Auf der Grundlage des BBiG werden die Berufsbilder entwickelt,
die als Ausbildungsverordnungen bundesweit einheitlich festgelegt sind.
Akteure der Berufsausbildung
Das BBiG regelt die Zuständigkeiten der Akteure der dualen Berufsausbildung. Die betriebliche Ausbildung findet auf der Grundlage einheitlicher Ausbildungspläne in den Unternehmen statt. Für die Qualitätssicherung der betrieblichen Ausbildung sind die Kammern zuständig. Sie organisieren die Aus- und Fortbildungsprüfungen und vergeben die Abschlusszeugnisse an erfolgreiche Absolventen einer dualen Berufsausbildung. Die von Kammern ausgestellten Zeugnisse sind überall in Deutschland gleichermaßen gültig.
In Hamburg sind, je nach Zugehörigkeit der Unternehmen, die Handelskammer, die Handwerkskammer, die Landwirtschaftskammer, die Ärztekammer, die Zahnärztekammer, die Veterinärkammer, die Rechtsanwaltskammer oder die Notarkammer für die Organisation der Berufsausbildung und der Abschlussprüfungen zuständig.
Die schulische Ausbildung ist im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine Aufgabe der Länder. In Hamburg ist die Koordination der Berufsschulen seit 2007 über den Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) organisiert. Das HIBB ist bundesweit die erste Einrichtung dieser Art und der Behörde für Schule und Berufsbildung unterstellt. Mit einer Berufsschulreform wurde Mitte der 2000er Jahre die Kooperation von Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen auf allen Ebenen vertieft. Diese Neuorganisation hat auch zu einer erheblichen Verbesserung der Kooperation von betrieblicher und schulischer Ausbildung geführt. Seit der Organisationsreform arbeiten Berufsschulen und Unternehmen sehr viel enger zusammen. So tauschen sich betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Berufsschullehrkräfte regelmäßig in so genannten „Lernortkooperationen“ über die Fortschritte der Auszubildenden aus. Probleme und Schwächen können schneller erkannt und Lösungen frühzeitig gesucht werden.
Hamburger Kooperationsmodell
Hamburg hat nicht nur in einigen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Sektoren ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland, sondern auch durch seine Organisation und Kooperation der wesentlichen Akteure der dualen Berufsausbildung. In Hamburg werden von den bundesweit insgesamt 340 möglichen 240 verschiedene Ausbildungsberufe angeboten, über alle Wirtschaftssektoren hinweg. Nirgends arbeiten Lehrkräfte und betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder so eng zusammen wie in den Lernortkooperationen in Hamburg. Das Hamburger Modell gilt auch innerhalb Deutschlands als Modell für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Institutionen der dualen Berufsausbildung. Der Stadtstaat Hamburg, mit 1,8 Mio. Einwohnern und rund 5 Mio. Einwohnern in der Metropolregion verfügt über einen interessanten und vielfältigen Branchenmix. Hamburg ist somit ein idealer Standort, um sich über das System der dualen Berufsausbildung zu informieren oder um auf der Grundlage erster Erkenntnisse tiefer in die Anforderungen an betriebliche Ausbilderinnen/Ausbilder und Prüferinnen/Prüfer sowie an die Lehrkräfte in den 32 beruflichen Schulen einzusteigen.